Wartungseinheit 32 der NVA für das Schutzbauwerk 16/017 - Chronik

- Nichtveröffentlichte Erinnerungen -

© Hertwig und Co. / 2008, ergänzt 2018, 2021


4. Nutzungsphase ab 1970


4.4 Neue Rollenverteilung für die Schutzbauten der obersten Ebene

Paul Bergner deutete im „Delphin“ an, welche Wandlungen - eher im Geheimen - hinter Hen­nicken­dor­fer Bunkertüren in den 80er Jahren vonstatten gingen. Er schreibt über seinen Besuch der Anlage im Jahre 2001 - gemeinsam mit Generalmajor a.D. Wolfgang Schubert und dem Ex-Kommandanten - Folgendes:

Natürlich freute ich mich, den Chef des Bereiches Spezialbauwesen und den letzten Kom­mandanten dieses Bauwerkes mit in der Anlage zu haben. ... Dabei wurde auch aus ver­ständlichen Gründen recht ausgiebig über den um 1986 erfolgten ‘Interhotelausbau’ dieses Bunkers gelästert.“ (P. Bergner, „Delphin“, Seite 128)

Mit „interhotelmäßig“ war von den Wissenden allerdings etwas ganz anderes gemeint als die minimalen Aufhübschungen des unterirdischen Alltages der Techniker und Nachrichtenleute. Es ging in Wirklichkeit darum, das Schutz­bau­werk in Hennickendorf dafür fit zu machen, dass es die „Mindestanforderungen zur Un­ter­bringung und Sicherstellung der führenden Repräsentanten“ gewährleisten könne. Unter „führende Repräsentanten“ verstand man die allerhöchsten SED-Funktionäre, die im Na­tio­nalen Verteidigungsrat (NVR) der DDR Auf­ga­ben im Frieden wie im Krieg wahrzunehmen hatten.












Perspektivisch für Hen­nickendorf gewünscht: die „Min­dest­an­for­de­rungen zur Unterbringung und Sicherstellung der füh­renden Repräsentanten“ gewährleisten

Der NVR verfügte seit Anfang der 1960er Jahre über eine mehr oder weniger geeignete Haupt­füh­rungsstelle (HFst) in einem alten Stollen nahe des Rüdersdorfer Kalksteinabbaugebietes. Die Tage dieses Objektes (Tarnbezeichnung „Traube“) waren gezählt, als nahe des Örtchens Prenden Mitte der 1970er Jahre mit dem Bau einer neuen Hauptführungsstelle (Vorhaben 17/ 5001) für den NVR begonnen wurde.
   Da zudem eine Erweiterung des Abbaugebietes für den Rüdersdorfer Kalk unverzichtbar wurde, ent­schloss man sich, die HFst „Traube“ noch vor dem 1983-er Umzug des NVR in das neue Schutz­bau­werk bei Prenden zurückzubauen. Dieser Rückbau erfolgte von Juli 1979 bis Oktober 1980.
   Das Schutzbauwerk in Hennickendorf bot sich nun an, als „Zwischenlösung“ für den NVR an, denn der Minister für Nationale Verteidigung brauchte den Bunker Hennickendorf ab 1976 nur noch als vor­gehaltene Reserve. Zu diesem Zeitpunkt ging die neue Hauptführungsstelle (16/102 „Flug­wet­ter­sta­tion“) des Ministers für Nationale Verteidigung bei Harnekop in Betrieb.
   Es sei schon vorab angemerkt, dass das alte Sprichwort „Provisorien halten am längsten“ auch auf die Hennickendorfer Führungsstelle zutraf. Denn es blieb keine „Zwischenlösung“ - Hennickendorf wurde zur „Ewigen Zweiten“ für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Zeiten. Das gilt auch für die Zeit nach der Inbetriebnahme der NVR-Führungsstelle in Prenden.

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Die Haupt­füh­rungs­stel­len des NVR: bis 1979 Rü­dersdorf ab 1983 Prenden










Die „Ewige Zweite“ für unterschiedliche Nut­zungs­varianten zu unter­schied­lichen Zeiten

Bereits 1979 recherchierte die Hauptabteilung Personenschutz des MfS, wie die Anlage Hennickendorf beschaffen sei und was dort zu verändern wäre, um sie „für eine zeitweilige Nutzung des Objektes 16/601 als Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung“ vorzubereiten (Geheime Verschlusssache MfS 075 Nr. 1054/79).
   Nach Inaugenscheinnahme durch die für den Personenschutz Zuständigen gab es mehrere Seiten schriftlich festgehaltene „Probleme“. Die Geheime Verschlusssache las sich so:

Im Ergebnis der Auswertung der erhaltenen Unterlagen (Lage- und Etagenpläne) und einer ersten Besichtigung des Hauptbauwerkes (HBW) des Objektes 16/601 ist festzustellen, dass:

- das HBW zur geschützten Unterbringung führender Repräsentanten der Partei- und Staatsführung als Übergangslösung insgesamt geeignet, die Entfaltung der Hauptführungsstelle (HFSt) der Partei- und Staatsführung entsprechend der Direktive 1/76 des Vorsitzenden des Nationalen Vertei­di­gungs­ra­tes vom 20.1.1976 auf Grund des Raumprogrammes (verfügbar sind optimal 42 Arbeitsräume) jedoch nicht möglich ist;

- die technische Einsatzbereitschaft des HBW zur Zeit nicht gegeben und vorgesehen ist, bis zum 1.3.1980 die volle Funktionstüchtigkeit aller Anlagen und Einrichtungen wiederherzustellen;

- Nach- bzw. Umrüstungen besonders der Arbeitsräume auf den Gebieten der Nachrichtentechnik, der Sanitär- und Möbelausstattung sowie der Verpflegungsversorgung und medizinischen Be­treuung und geringe bauliche Veränderungen erforderlich sind, um die Mindestanforderungen zur Unterbringung und Sicherstellung der führenden Repräsentanten zu gewährleisten;

- der geschützte Anlaufpunkt (AP), insbesondere der sich dort befindliche Hubschrauberlandeplatz (HLP), erst ausgebaut werden muß, um die vorgesehene Nutzung zu ermöglichen.

Um eine kurzfristige Bereitstellung des Objektes 16/601 für die geschützte Unterbringung der füh­ren­den Repräsentanten zu gewährleisten, wurden meinerseits in der Anlage 1 nur die notwendigsten Anforderungen zur Unterbringung und Sicherstellung erarbeitet.
   Grundlage der Erarbeitung dieser Anforderungen bildete das Raumprogramm des HBW. Das Ziel bestand darin, die führenden Repräsentanten der Partei- und Staatsführung, d.h. das gesamte Po­lit­büro und die Mitglieder des NVR geschützt unterzubringen, ihnen eingeschränkte Ar­beits­be­din­gun­gen und Ruhemöglichkeiten bereitzustellen und ihre Versorgung zu sichern. Das ist nur zu er­rei­chen, wenn nach der Minimalvariante mindestens 70 % der Angehörigen der Arbeitsorgane (ope­ra­tive Gruppen) der HFSt der Partei- und Staatsführung außerhalb des HBW untergebracht werden und die in der Anlage 1 aufgeführten Anforderungen realisiert sind.
   Die von den beauftragten Genossen des MfS und des MfNV auf der Grundlage dieser Feststellung entwickelten Gedanken - das Objekt 16/601 nicht als HFSt, sondern als eine Aus­weich­füh­rungs­stelle der Partei- und Staatsführung bereitzustellen und zur Unterbringung der Arbeitsorgane den geschützten AP entsprechend auszubauen - werden von mir als eine für die nächsten Jahre ge­eig­nete Lösungsvariante eingeschätzt. Wenn jedoch nur die sich gemäß Direktive 1/76 des Vor­sit­zen­den des NVR ständig auf der HFSt aufhaltenden Repräsentanten im HBW des Objektes 16/601 unterzubringen sind, müßte dazu und auch zur entsprechenden Reduzierung des Bestandes der Arbeitsorgane eine exakte Festlegung vorgegeben werden. Ob für die nach einer solchen Festlegung hier nicht unterzubringenden Repräsentanten an anderen Orten ausreichend geschützte Unter­brin­gungs­objekte bereitgestellt werden können, ist mir nicht bekannt.
   Zum sogenannten Stabsgebäude II - ungeschützte Unterbringung am Zugang zum HBW - können keine Detailaussagen getroffen werden, da dafür zur Zeit noch keine Unterlagen vorliegen. Was die Nutzungskapazität dieses Gebäudes betrifft, gilt die zum HBW getroffene Feststellung analog.
   Außer der Grundsatzentscheidung über die Nutzung des HBW als HFSt bzw. AFSt mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Unterbringung und damit für die Herstellung und Ge­währ­leis­tung der Arbeitsbereitschaft auf der HFSt der Partei- und Staatsführung sind aus meiner Sicht weitere Entscheidungen und Festlegungen erforderlich zur:

• Besetzung von Führungs- und speziell lebensnotwendigsten technischen Funktionen im HBW wie Kommandant, Dispatcher, Nachrichten, Schleusensystem, med. Betreuung und Ver­pfle­gungs­ver­sorgung,
• Bereitstellung, Einlagerung und Bewirtschaftung spezieller Ausrüstungen wie PSA, Nah­rungs­güter, Medikamente, Kosmetika, Leibwäsche etc. für die führenden Repräsentanten,
• geschützte Unterbringung und Versorgung der Kräfte der Nahabsicherung und Betreuung der führenden Repräsentanten,
• Bereitstellung, Schutz und materiell-technische Sicherstellung erforderlicher Transportmittel bzw. Gefechtstechnik,
• politisch-operative und militärisch-operative Sicherung im HBW, des HBW und des gesamten Raumes des Objektes sowie der Sicherstellung dieser Kräfte,
• Gleiches trifft zu auf den geschützten AP,
• Gewährleistung der Verlegung der führenden Repräsentanten zum Objekt 16/601 auf dem Hauptstraßennetz, insbesondere nach Auslösung einer Bereitschaftsstufe und im Ver­tei­di­gungs­zu­stand.

Die Erarbeitung der Führungsdokumente zur Verlegung und Unterbringung der führenden Re­prä­sen­tanten sowie zur Sicherung und Sicherstellung des Objektes 16/601 erfolgt sofort nach Vorliegen der entsprechenden Entscheidungen.

 

Wolf
Generalmajor

Quellenangabe:
BStU Ordner HA PS 1368.
Freundlich recherchiert von www.bunker5001.com

Für das MfS fir­mier­te Hennickendorf unter der Vorhaben-Nummer 16/601














Die „Erkundungen“ des MfS fanden zu der Zeit statt, als die Re­kons­truk­tion des Schutzbauwerkes Hennickendorf gerade in vollem Gange war

Spätestens beim Lesen der „Anlage 1: Forderungsprogramm“ wird das Lästern bezüglich des „Inter­hotelausbaus“ des Bunkers um 1986 etwas verständlicher. Auf alle „Forderungen“ im Ganzen ein­zugehen würde den Rahmen sprengen, aber etwas soll der Ausbauwunsch dennoch illustriert werden (erinnert sei in diesem Zusammenhang durchaus an die einst streng-spartanischen Ansprüche an die Einrichtung einer Führungsstelle, wie sie Verteidigungsminister Heinz Hoffmann durchsetzte):
• Eine größere Anzahl der Arbeitsräume sollen mit Wasseranschluss, mit „Keramikwaschbecken, Wandspiegel, Konsole, Handtuchhalter und Nassraumsteckdose“ nachgerüstet werden
• Bei der Renovierung der Arbeitsräume, des Med.-Punktes und der Flure sei zu beachten, „dass Wandtapeten, Farben und Fußböden mit der übrigen Raumausstattung farblich harmonieren“.
• In den Räumen, in denen Arbeits- und Ruheplätze zu schaffen seien, soll das Niveau der Ausstattung „der derzeitigen Ausstattung des Raumes B1“ angeglichen werden (angemerkt: B1 ist der Minis­ter­bereich!). Aufgezählt wurden auch die Räume, die „mit Farbfernsehtischgeräten und Radio­mit­tel­super“auszustatten sind.
• Die med.-technische Ausstattung soll „den medizinischen Betreuungserfordernissen des betreffenden Patientenkreises“ Rechnung tragen. Vermisst wurde zudem „ein zahnärztlicher Behandlungsplatz“. (zitiert ebenfalls nach dem Dokument GVS-MfS 075-1054/79. Quelle: BStU).
   Der Vollständigkeit bzw. der Ehrlichkeit halber sei angefügt, dass es in Kreisen der Bun­ker­spe­zia­listen verschiedene Ansichten darüber gibt, was man unter „Interhotelniveau“ verstehen mag. Die einen schütteln nur den Kopf, andere schmunzeln vor sich hin und wieder andere finden die Darstellungen überzogen.

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Gefordert wurden für das Schutz­bau­werk künftig unter anderem Ke­ra­mik­wasch­becken, Hand­tuch­hal­ter, Farb­fern­seh­tisch­geräte, aber auch Kühl­boxen und Dau­nen­stepp­decken sowie eine an­ge­mes­sene medizinische Betreung

Die ebenfalls in der BStU gefundenen 1985-er Dokumente des MfS zu den vorgesehenen be­zieh­ungs­weise bereits realisierten Nachrichtenverbindungen unterstreichen auf ihre Weise den neuen Stellenwert des Hennickendorfer Schutzbauwerkes. In der „Liste der NZ / HNZ der Ausweichführungstellen“ wird Hennickendorf unter laufender Nummer 2 als „Wechselführungsstelle der Partei- und Staatsführung (PuSF)“ genannt, nachrichtenmäßig abgesichert durch die HNZ-4.

Abbildung 4.32 Ausriss aus der von der Abteilung N des MfS im Jahre 1985 angefertigten Liste der Führungsstellen bzw. der HNZ


Abbildung 4.33 Auch dieses Schema zur Organisation der Nachrichtenverbindungen unterstreicht den untrennbaren Zusammenhang von Haupt- und Wechselführungstelle der Partei und Staatsführung der DDR (Quelle: BStU)

In der etwas sperrig titulierten „Richtlinie zur Planung, Organisation und Sicherstellung der Nach­rich­ten­ver­bin­dungen für die Führung der DDR aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staats­füh­rung“ (GVS o008 MfS 20/88 - Quelle jetzt: BStU) bedachte der Minister für Staatssicherheit im Jahre 1988 auch die HNZ-4, ohne sie direkt zu nennen:

„2.3. Die Nachrichtenverbindungen der Wechselführungsstelle der Partei- und Staatsführung sind so vorzubereiten, daß bei Notwendigkeit die Nachrichtenverbindungen der HFüSt ersetzt oder über­nommen werden können.
Beim Beziehen der Wechselführungsstelle/ Führungsstelle des Vorsitzenden des Ministerrates durch die Partei- und Staatsführung der DDR sind die Nachrichtenverbindungen aus dieser nach dem Prin­zip der Nachrichtenverbindungen der HFüSt sicherzustellen. Änderungen, die die Leis­tungs­fäh­igkeit der Nachrichtenzentrale der Wechselführungsstelle beeinflussen, sind zwischen den zentralen Füh­rungs­bereichen des Vorsitzenden des Ministerrates, des Ministers für Nationale Verteidigung und des Ministers für Staatssicherheit zu regeln.“

Es versteht sich hier fast von selbst, dass auch die HNZ-4 in das Richtfunknetz eingebunden war. In einem Schema aus dem Jahre 1985 (GVS MfS o265 - F 60/85) ist die HNZ-4 ist als "Verbindung zwischen Merzdorf und der HNZ-5" eingezeichnet.

Abbildung 4.34 Schema der Richtfunkverbindungen

Die technischen Möglichkeiten zum Betrieb von Richtfunkverbindungen existierten schon in der Frühzeit dieser Führungsstelle. Erinnert sei an die im Tarnschuppen "Sägewerk" stationierten Parabolspiegel oder auch an die vorbereiteten Anschlüsse der abgesetzten Richtfunk-Stelle "Spitzberg" bei Berkenbrück zur Sicherstellung von Richt­funk­ver­bin­dungen zum Golmberg (Hauptrichtfunkzentrale).
   Welche möglichen personellen Veränderungen sich beim realen Beziehen der Führungsstelle im Verteidigungszustand ergeben hätten, blieb geheim. Dennoch war beispielsweise im Dokument GVS MfS 075 Nr. 1178 / 80 der HA Personenschutz zu lesen:

„Die im Objekt vorhandenen strukturellen Nachrichtenkräfte der NVA werden im Falle des Be­zie­hens des Objektes an die Abt. N des MfS operativ umunterstellt und die Abt. N übernimmt die Verantwortung für die erforderliche personelle Auffüllung“.

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Egal für welche Nutzungsvariante Hennickendorf in den 1980er Jahren vorgesehen war - bis zum Schluss war die Nationale Volksarmee in Gestalt ihrer Wartungseinheit 32 für das alltägliche rei­bungs­lose Funktionieren der Führungsstelle zuständig.

Dies bestätigen auch die Angaben zum Stellen- und Ausrüstungsnachweis (STAN) für die WE-32. So informierte beispielsweise Generalmajor Hans-Werner Deim, Stellvertreter des Chefs Hauptstabes für operative Fragen, am 17.Oktober 1981 intern über die 1981 vorgesehenen STAN-Änderungen (GVS-Nr.: A 465 565):

1. Strukturell:
… Die Wartungseinheit wurde von bisher zwei Wachkompanien auf eine Wachkompanie gekürzt. Die Reduzierung der Wachkräfte wurde durch den Bau von Sicherungsanlagen um das Hauptobjekt möglich. …
… Zur Gewährleistung der ständigen Aufrechterhaltung der Nachrichtenverbindungen in den Zentralen und des damit verbundenen Schichtbetriebes im 24-Stunden-Rhythmus musste die Anzahl der Berufssoldaten (Nachrichtenbetriebskräfte) im Spezialbauwerk auf Kosten anderer Planstellen der Einheit erhöht werden.
Zur Sicherstellung der Versorgung wurde ein zusätzlicher Küchenbetrieb im Spezialbauwerk aufgenommen. Die dazu erforderlichen strukturellen Änderungen wurden im Bereich Rückwärtige Dienste der Wartungseinheit vorgenommen.
2. Personell:
Die Gesamtzahl der Planstellen der Armeeangehörigen im Soll I wurde um 60 Planstellen verringert ….
In einem Schreiben aus dem Jahre 1986 (GVS A 701 098) machte Generalmajor Rudolf Magnitzke (StCHS für allgemeine Fragen) für das Soll 1 der WE-32 folgende Angaben:

 
 Struktur 85Struktur 90
 
 Offiziere  37  27
 Fähnriche  40  47
 Berufsunteroffiziere  96  85
 Unteroffiziere auf Zeit  20  15
 Soldaten128  85
 Gesamt321259
 Zivilbeschäftigte  13  13

Generell sah der Planstellenansatz der WE-32 im Soll 2 (Kriegsstruktur) nahezu eine Verdopplung des Personals vor.

 
 Struktur 85Struktur 90
 
 Offiziere  48  42
 Fähnriche  51  58
 Berufsunteroffiziere137137
 Unteroffiziere auf Zeit  55  67
 Soldaten318306
 Gesamt609592
 Zivilbeschäftigte  13  13

Quelle: DVW 1/97522, Bl. 1 und 6-7, Dank an E. Backhaus für die Bereitstellung

Im postalischen Ge­brauch wurden die HNZ als Über­tra­gungs­stellen be­zeich­net. Namen wie „Bie­senthal Üst 1“, „Treu­en Üst 2“ oder „Frankfurt/O. Üst 3“ sind die Be­zeich­nungen staat­li­chen Nachrichtenwesens für die HNZ-3 (Pren­den), die HNZ-4 (Hen­nickendorf) und die HNZ-8 (Har­ne­kop)




















Im Schema des MfS „Or­ga­ni­sa­tion der Nach­rich­ten­ver­bin­dungen“ (1985) ist die exponierte Stel­lung Hen­nicken­dorfs (HNZ-4) gleich neben der HNZ-3 (NVR in Prenden) deut­lich erkennbar.
Die HNZ-4 konnte Ver­bin­dungen (ein­schließ­lich der „ge­hei­men Re­gie­rungs­ver­bin­dungen“ WTsch) über Draht, Funk und auch Richt­funk herstellen.

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