BRTB-3 - Raketentransport-Batterie
Aufgabe
Aufbewahrung des operativen Vorrates an Trägern 9M21, 9M79 und 8K14
Übernahme, Transport, Zuführung und Übergabe von Trägern, Raketen und Gefechtsköpfen
taktischer und operativ-taktischer Bestimmung
Übernahme, Aufbewahrung und Transport von RTS-Komponenten
Die A 050/1/002 definierte diese Aufgabe wie folgt:
Einsatz
Einsatz der Raketentransportbatterie entsprechen A 050/1/002
Unterbringung der Transportfahrzeuge und Isothermischen Fahrzeuge auf den Abstellplätzen
Personalbestand
Batterieführung besteht aus: BC, StKPA, StKTB, Hfw.
Aufgabenverteilung im Transportzug RTS (A 050/1/002)
Gefechtsarbeit
Zuführung von Raketen
Die Sicherstellung mit Raketen und Gefechtsköpfen erfolgte in der Regel nach dem Prinzip "von oben nach unten". Das bedeutete die Planung und Zuführung
von der RTeB-2 zur BRTB
von den Basen zur Raketenbrigade und den Raketenabteilungen der Divisionen
Dazu erfolgte die Aufgabenstellung für Übernahme und Zuführung an BRTB in der Gefechtsanordnung von der RFS der Armee.
Der Übernehmende war dabei für die Organisation der Übernahme verantwortlich. Im Rahmen der Gefechtsanordnung wurde lediglich ein Treffpunkt (EmP) für Zuführenden und Übernehmenden, die Transportnummer, Datum und Zeit festgelegt.
Für Übernahme, Zuführung und Übergabe galten entsprechend A 050/1/002 folgende Festlegungen:
Dokumente für Übergabe/Übernahme
Grundlage für die Bewertung von taktischen Aufgaben der BRTB bildete die DV 050/0/008
Aufgaben, Normen und Bewertung raketentechnischer Truppenteile und Einheiten, 1988
Aufbewahrung des operativen Vorrates an Trägern 9M21, 9M79 und 8K14
Übernahme, Transport, Zuführung und Übergabe von Trägern, Raketen und Gefechtsköpfen
taktischer und operativ-taktischer Bestimmung
Übernahme, Aufbewahrung und Transport von RTS-Komponenten
Die A 050/1/002 definierte diese Aufgabe wie folgt:
Einsatz
Einsatz der Raketentransportbatterie entsprechen A 050/1/002
Unterbringung der Transportfahrzeuge und Isothermischen Fahrzeuge auf den Abstellplätzen
Personalbestand
Offz. | Fhr. | Uffz | Sold. | |
---|---|---|---|---|
Batterie ges. | 9 | 3 | 30 | 70 |
davon: | ||||
- Batterieführung | 3 | 1 | 0 | 0 |
- Transportzug OTR | 1 | 0 | 2 | 17 |
- Transportzug OTR | 1 | 0 | 2 | 17 |
- Transportzug TR (9M21) | 1 | 0 | 9 | 5 |
- Transportzug TR (9M21) | 1 | 0 | 9 | 5 |
- Transportzug TR (9M79) | 1 | 0 | ? | ? |
- Zug RTS | 1 | 1 | 3 | 19 |
- Zug techn. Sst. | 0 | 1 | 5 | 8 |
Aufgabenverteilung im Transportzug RTS (A 050/1/002)
Anzahl AA | Funktion |
---|---|
1 | Gruppenführer Oxydationsmittel / MKF |
1 | Laborant |
12 | Tankwart Oxydationsmittel / MKF |
1 | MKF LKW |
1 | Gruppenführer Brennstoff / MKF |
3 | Tankwart Brennstoff / MKF |
1 | Tankwart Startbrennstoff / MKF |
1 | Mechaniker Neutralisationsmittel / MKF |
1 | MKF LKW |
Gefechtsarbeit
Transportzug OTR | ||
Marschband Zug RTS | ||
Zuführung von Raketen
Die Sicherstellung mit Raketen und Gefechtsköpfen erfolgte in der Regel nach dem Prinzip "von oben nach unten". Das bedeutete die Planung und Zuführung
von der RTeB-2 zur BRTB
von den Basen zur Raketenbrigade und den Raketenabteilungen der Divisionen
Dazu erfolgte die Aufgabenstellung für Übernahme und Zuführung an BRTB in der Gefechtsanordnung von der RFS der Armee.
Der Übernehmende war dabei für die Organisation der Übernahme verantwortlich. Im Rahmen der Gefechtsanordnung wurde lediglich ein Treffpunkt (EmP) für Zuführenden und Übernehmenden, die Transportnummer, Datum und Zeit festgelegt.
Für Übernahme, Zuführung und Übergabe galten entsprechend A 050/1/002 folgende Festlegungen:
Dokumente für Übergabe/Übernahme
Vollmacht | Zum Ausweisen des Übernehmenden am Treffpunkt |
Transportbefehl | Befehl zur Durchführung der Zuführung |
Übernahme- Übergabeprotokoll | Nachweis der ordnungsgemäßen Übernahme/Übergabe |
Transportauftrag | Zur Durchführung der Zuführung innerhalb des Truppenteils |
Grundlage für die Bewertung von taktischen Aufgaben der BRTB bildete die DV 050/0/008
Aufgaben, Normen und Bewertung raketentechnischer Truppenteile und Einheiten, 1988
Aufgabe | Inhalt | Note | ||
1 | 2 | 3 | ||
Quelle: DV 050/0/008