Bewegliche Fla-Raketentechnische Basis-3
Raketen-Transport-Batterie (RTBttr)
Aufgabe der Raketen-Transportbatterie:
Lagerung Fla-Raketen 3M8 und 3M9 entsprechend der Anordnung
zum Einrichten von Fla-Raketenlagern und der Staffelung der Truppenvorräte
Sicherstellung des Transportes in den Technischen Batterien
Zuführung der Raketen entsprechend Aufgabenstellung zu den Fla-Raketenregimentern
Übernahme von Fla-Raketen von der versorgenden Basis (RTeB-2)
Die A 050/1/006 legte für die RTBttr. folgende Aufgaben fest:
Unterbringung
Unterbringungsschema FRTBttr
Unterbringung der Transportfahrzeuge am Lagerplatz
Technik der Raketen-Transportbatterie
In der DV 050/0/009 sind für die RTBttr. folgende Normen festgelegt:
Zuführung von Raketen
Die Sicherstellung mit Raketen und Gefechtsköpfen erfolgte in der Regel nach dem Prinzip "von oben nach unten". Das bedeutete die Planung und Zuführung
von der RTeB-2 zur BFRTB
von den Basen zu den Fla-Raketenregimentern der Armee und der Divisionen
Dazu erfolgte die Aufgabenstellung für Übernahme und Zuführung an BFRTB in der Gefechtsanordnung von der RFS der Armee.
Der Übernehmende war dabei für die Organisation der Übernahme verantwortlich. Im Rahmen der Gefechtsanordnung wurde lediglich ein Treffpunkt (EmP) für Zuführenden und Übernehmenden, die Transportnummer, Datum und Zeit festgelegt.
Entsprechend der A 050/1/002 waren für Übernahme, Zuführung und Übergabe nachfolgende Dokumente festgelegt.
Quelle: A 050/1/006
Lagerung Fla-Raketen 3M8 und 3M9 entsprechend der Anordnung
zum Einrichten von Fla-Raketenlagern und der Staffelung der Truppenvorräte
Sicherstellung des Transportes in den Technischen Batterien
Zuführung der Raketen entsprechend Aufgabenstellung zu den Fla-Raketenregimentern
Übernahme von Fla-Raketen von der versorgenden Basis (RTeB-2)
Die A 050/1/006 legte für die RTBttr. folgende Aufgaben fest:
Unterbringung
Unterbringungsschema FRTBttr
Unterbringung der Transportfahrzeuge am Lagerplatz
Technik der Raketen-Transportbatterie
In der DV 050/0/009 sind für die RTBttr. folgende Normen festgelegt:
Aufgabe | Inhalt | Note | Bem. | ||
1 | 2 | 3 | |||
Zuführung von Raketen
Die Sicherstellung mit Raketen und Gefechtsköpfen erfolgte in der Regel nach dem Prinzip "von oben nach unten". Das bedeutete die Planung und Zuführung
von der RTeB-2 zur BFRTB
von den Basen zu den Fla-Raketenregimentern der Armee und der Divisionen
Dazu erfolgte die Aufgabenstellung für Übernahme und Zuführung an BFRTB in der Gefechtsanordnung von der RFS der Armee.
Der Übernehmende war dabei für die Organisation der Übernahme verantwortlich. Im Rahmen der Gefechtsanordnung wurde lediglich ein Treffpunkt (EmP) für Zuführenden und Übernehmenden, die Transportnummer, Datum und Zeit festgelegt.
Entsprechend der A 050/1/002 waren für Übernahme, Zuführung und Übergabe nachfolgende Dokumente festgelegt.
Vollmacht | Zum Ausweisen des Übernehmenden am Treffpunkt |
Transportbefehl | Befehl zur Durchführung der Zuführung |
Übernahme- Übergabeprotokoll | Nachweis der ordnungsgemäßen Übernahme/Übergabe |
Transportauftrag | Zur Durchführung der Zuführung innerhalb des Truppenteils |