Technikkatalog
Schutzstrümpfe 61 / 61R
![]() ![]() Anlegen der Schutzstrümpfe |
Bestimmung: Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung tragen zur Überwindung aktivierter, vergifteter oder verseuchter Geländeabschnitte und während der Spezialbehandlung Modifikationen: 61R unterscheidet sich durch die Form der Füßlinge von der Variante 61 |
Quelle: A 053/1/301, Handbuch für Unteroffiziere des Chemischen Dienstes
Foto aufgenommen in der "NVA Ausstellung Harnekop e.V."