a) die Gefechtsbereitschaft des Dienstes und der unmittelbar unterstellten Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen ständig zu gewährleisten,
b) den Stand der Ausrüstung der Truppen mit Bewaffnung, Raketen und Munition und deren Einsatzbereitschaft genau zu kennen sowie die Auskunfts-, Berichts- und Gefechtsdokumente auf dem neuesten Stand zu halten,
c) auf der Grundlage der Bedarfsermittlung die materielle und finanzielle Planung mit dem höchsten Nutzeffekt für den Kampfwert und die Einsatzbereitschaft der Bewaffnung. Raketen und Munition nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit durchzuführen,
d) die Aus- und Umrüstung der Truppen auf der Grundlage der bestätigten Pläne der Verteilung der Bewaffnung und Ausrüstung sowie der Verbrauchsnormen sicherzustellen,
e) das sichere Abstellen, Aufbewahren und Lagern der Bewaffnung, Raketen und Munition anzuleiten und zu kontrollieren und eine effektive Lagerhaltung gemäß den dafür geltenden Normen durchzusetzen,
f) den Wartungs- und den technischen Zustand der Bewaffnung, Raketen und Munition einzuschätzen und nachzuweisen,
g) die Instandhaltung der Bewaffnung, Raketen und Munition bei optimaler Kapazitätsauslastung der Instandsetzungseinheiten und -einrichtungen zu planen, zu organisieren und durchzuführen,
h) die meßtechnische Prüfung der prüfpflichtigen Bewaffnung und die Eichung der eichpflichtigen Meßmittel zu organisieren,
i) die zur Regenerierung festgelegten Einzel- und Bauteile sowie Baugruppen zu erfassen, zu regenerieren oder abzugeben,
k) auf dem Fachgebiet die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen, die Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die militärischen Bestimmungen über den Geheimnisschutz sowie die für die technische Überwachung (TÜ) geltenden Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen (Anlage 2) durchzusetzen,
l) die Angehörigen des raketen- und waffentechnischen Dienstes heran- und weiterzubilden sowie ihren zweckmäßigen Einsatz zu beeinflussen,
m) die analytische Tätigkeit durchzusetzen, wirksamen Einfluß auf die Senkung des Verbrauchs materieller und finanzieller Mittel zu nehmen, Ursachen für Schäden und Verluste zu ermitteln, kurzfristig zu beseitigen und positive Erfahrungen zu verallgemeinern,
n) den sozialistischen Wettbewerb und die Neuererarbeit auf dem Fachgebiet zu organisieren und anzuleiten sowie den Erfahrungsaustausch für die Erhöhung der Gefechtsbereitschaft zu nutzen.
o) die Nachweisführung und Berichterstattung ordnungsgemäß durchzuführen,
p) die Kontrolltätigkeit auf dem Fachgebiet durchzuführen und bei den Nachgeordneten durchzusetzen.

Die Aufgaben des raketen- und waffentechnischen Dienstes waren jeweils für ein Ausbildungsjahr zu präzisieren. Er hatte die Erfüllung der Aufgaben periodisch einzuschätzen, Schwerpunkte zu analysieren und dem unmittelbaren Vorgesetzten Vorschläge zu deren Lösung zu unterbreiten.