Technikkatalog

 

Schutzstrümpfe 61 / 61R

Schutzstrümpfe 61

Schutzstrümpfe 61
Anlegen der Schutzstrümpfe
  Bestimmung:
Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung
tragen zur Überwindung aktivierter, vergifteter oder verseuchter Geländeabschnitte und während der Spezialbehandlung

Modifikationen:
61R  unterscheidet sich durch die Form der Füßlinge von der Variante 61

 

Quelle: A 053/1/301, Handbuch für Unteroffiziere des Chemischen Dienstes
Foto aufgenommen in der "NVA Ausstellung Harnekop e.V."

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